In der Regel werden bei Vorliegen der erforderlichen Nachweise Heilpädagogische Therapie und Systemische Familientherapie im Rahmen der Jugendhilfe oder der Sozialhilfe auf Antrag von
öffentlichen Trägern übernommen: Sie müssen also selbst nichts bezahlen.
Wir informieren Sie gerne über die bestehenden Möglichkeiten und den Verfahrensgang – bitte kontaktieren Sie uns.
Da Heilpädagogische Behandlung, Systemische Familientherapie und die anderen Leistungen unserer Praxis weder in den Leistungskatalog für privatärztliche Leistungen aufgenommen wurden, noch von den Krankenkassen im Rahmen der gesetzlichen Leistungen bezahlt werden, erhalten Privatversicherte in der Regel keine Leistungen durch ihre Krankenversicherung.
Wenn öffentliche Träger die Kosten nicht übernehmen, bieten wir Ihnen ein kostenloses Beratungsgespräch an:
In der Regel werden die Kosten für eine Heilpädagogische Therapie anschließend von den öffentlichen Trägern übernommen.
Kosten für Leistungen, die nicht übernommen werden, müssen Sie allerdings selbst tragen.
Bitte lassen Sie sich dazu von uns informieren!
Heilpädagogische Therapie und Systemische Familientherapie sowie die anderen Leistungen unserer Praxis werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt: Unsere Praxis kann nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Die Krankenkassen bezahlen lediglich die öffentlichen Träger (siehe oben) – von denen dann Ihre Leistungen auf Antrag bezahlt werden.